Die GARANTIE

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusage des Unternehmers, innerhalb eines gewissen Zeitraumes für Mängel einzustehen. Wie lange für ein Produkt garantiert wird und welche Leistungen von der Zusage umfasst sind, beschreiben die Garantiebedingungen. Der Garantieanspruch ist in der Regel nicht gegenüber dem Vertragspartner, sondern gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Quelle: http://www.europakonsument.at

Um die Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es ratsam die Originalrechnung des Händlers, die ausgefüllte Garantiekarte bzw. einen Garantiepass aufzubewahren. Manche Hersteller verweisen lediglich auf die rechtlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Wichtig: Auch wenn ein Konsument eine Garantie in Anspruch nimmt, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Es gilt demnach genau zu überprüfen, ob die Garantie einen Mehrwert bringt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt oder man für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät bekommt.

Die GEWÄHRLEISTUNG

Bei mangelhafter Leistung durch den Vertragspartner (Verkäufer, Händler, etc.) kommen grundsätzlich die Regeln der Gewährleistung zur Anwendung. Voraussetzungen für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Nach der neuen Rechtslage wird bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten zutage treten, vermutet, dass sie bereits bei Übergabe vorhanden waren. Das heißt, der Vertragspartner müsste im Zweifel beweisen, dass er eine mangelfreie Sache übergeben hat. Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen: bei beweglichen Sachen 2 Jahre. Der Gewährleistungsanspruch muss immer gegenüber dem Vertragspartner (Übergeber) geltend gemacht werden. Quelle: http://europakonsument.at/de/page/gewaehrleistung-und-garantie-im-eu-raum

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