Umweltzeichen, Hinweise, Normen
Staatliches Umweltzeichen |
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| Österreichisches Umweltzeichen |
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Das Österreichische Umweltzeichen ist Garant für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Nur Produkte mit staatlich vergebenen Umweltzeichen garantieren die Einhaltung strengster Kriterien und höchste |
| Deutsches Umweltzeichen "Blauer Engel" |
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Das offizielle Umweltzeichen aus Deutschland, weltweit erste Ökomarke (seit 1977); Träger: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und Umweltbundesamt Berlin. |
| Nordeuropäisches Umweltzeichen |
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Nordic Ecolabel Das nordeuropäische Umweltzeichen der Staaten Schweden, Finnland, Norwegen, Island und Dänemark; Sortiment: ca. 1.500 Produkte, ca. 50 Richtlinien. Träger: Swedish Standards Institution, Stockholm: seit 1988 |
| Französisches Umweltzeichen |
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Das französische Umweltzeichen wurde 1991 von der französischen Regierung in Zusammenarbeit mit der französischen Standardisierungsorganisation (AFNOR) entwickelt. 2002: ca. 400 Produkte in 10 Produktkategorien. |
| Europäisches Umweltzeichen |
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www.ecolabel.eu |
Andere Zeichen und Hinweise |
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| „Spiel gut“ - Gütesiegel |
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Es steht für garantiert geprüfte Zeichen- und Malartikel für Kinder. Der Hersteller muss nachweisen, dass er die Anforderungen der Spielzeugnorm CE-EN71 erfüllt. Die Verwendung des Kunststoffes PVC wird nicht zugelassen. Die Artikel werden geprüft, ob sie pädagogisch wertvoll sind. www.spielgut.de |
| FSC - Gütesiegel |
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Artikel mit diesem Gütesiegel sind aus Holz gemacht, das aus „umweltgerecht, sozial verträglich und wirtschaftlich nachhaltig“ zertifizierten Plantagen bzw. Wäldern stammt. Forest Stewardship Council (FSC) in Mexiko: www.fsc.org |
| PEFC - Gütesiegel |
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Auch Artikel mit diesem Gütesiegel sind aus Holz gemacht, das aus „umweltgerecht, sozial verträglich und wirtschaftlich nachhaltig“ zertifizierten Plantagen bzw. Wäldern stammt.
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| Hinweis "ohne Lösungsmittel" |
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Dieser Hinweis findet sich auf der Verpackung von Papier-, Vielzweck- oder Allesklebern, die keine organische Lösungsmittel enthalten. Organische Lösungsmittel sind leicht flüchtig, steigen daher direkt in die Nase und werden beim Kleben von den Kindern eingeamtet. Lösungsmitteldämpfe können zu Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und Schwindel führen. Klebstoffe mit Lösungsmittel gehören daher nicht in die Hand von Kindern. |
| „GS-Zeichen“ (geprüfte Sicherheit) |
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Mit dem Zusatz z. B. „geprüft nach DIN 58124” garantiert das Zeichen die Einhaltung der wesentlichen Mindestanforderungen bei Schultaschen inklusive hoher Sicherheitsausstattung. |
Industrienormen |
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| Deutsche Norm für Schulranzen |
DIN 58124
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Schulranzen nach dieser Norm garantieren die Einhaltung der wesentlichen Mindestanforderungen an die ergonomische und sicherheitstechnische Beschaffenheit der Schultasche, damit die Last auf dem Rücken medizinisch richtig verteilt wird und die Kinder mit ihrem Ranzen beim Überqueren der Straße gut sichtbar sind (Sicherheitsausstattung) - siehe "GS-Zeichen". |
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Österreichische Norm für Schulmalkästen |
ÖNORM 2140 |
Malkästen mit zwölf wasserlösliche Farben nach dieser Norm garantieren gut verschließbare und formbeständige Behälter für auswechselbar befestigte Malfarben mit geeigneten Mischräumen und Platz für Pinsel und Deckweißtube. Die Farbtöne sind genau vorgegeben, sowie die Anforderungen an Deckkraft und Lichtechtheit. |
| Österreichische Norm für Pinsel für den Unterrichtsgebrauch für Wasserfarben, Tempera- und Ölfarben | ÖNORM 2141 | Diese Norm beschreibt die Begriffsbestimmungen, definiert die Haare die für Pinsel verwendet werden, die Ausführung der Zwinge, durch die die Haare zusammen gehalten werden, die Abmessungen oder die Stielausführung. |
| Deutsche Norm für Malkästen | DIN 5023 |
Dieser Normenhinweis soll ebenfalls garantieren, dass der Deckfarben-Malkasten die Mindestanforderungen an Qualität, Beständigkeit, etc. erfüllt. |
| Österreichische Norm für Schulfüllhalter | ÖNORM A 2150 |
Ein solcher Schulfüllhalter grantiert einen geschlossenen und randscharfen Schriftzug, macht keine Kleckse und bietet eine kurze Anschreibzeit. Der Verschluss muss nach 2000-maligem Öffnen und Schließen noch eine ordentliche Verbingung zwischen Füllhalter und Verschlusshülse sicherstellen. |
| Österreichische Norm für Tintenpatronen für Schulfüllhalter | ÖNORM A 2149 |
Standardpatronen nach dieser Norm garantieren z.B. eine bestimmte Füllmenge, die Dichtheit der Patrone bei thermischer Beanspruchung und mechanischer Krafteinwirkung, dass sich der Verschluss der Patrone voll öffnet und die angesteckte Tinte beim Ausfließen nicht behindert wird oder dass die Tintenfarbe auf der Verpackung eindeutig erkennbar ist. |
| Österreichische Norm für Zeichengeräte mit Skalen für den Unterrichtsgebrauch | ÖNORM A 2130 |
Begriffsbestimmungen: Diese Norm wurde erstellt, um HerstellerInnen, FachhändlerInnen, Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen den Umgang mit den Begriffen zu erleichtern in dem alle Begriffe exakt bestimmt werden. So etwa was unter einer einer Feldskala, einer Strichskala einer Teilung, einem Teilstrich oder einem Lineal zu verstehen ist. |
| Österreichische Norm für Zeichengeräte mit Skalen für den Unterrichtsgebrauch | ÖNORM A 2131 |
Anforderungen an Skalen: diese Norm soll z.B. die Teilstrichbreite für Dreiecke und Lineale garantieren, ebenso Teilstrichlänge- und -abstand, die Felder und die Feldteilungen, die Beschriftungen um nur einige zu nennen. Die Norm dient, wie auch die anderen Normen der Reduktion der Typenvielfalt und der Festlegung der wichtigsten Anforderungen. |
| Österreichische Norm für Zeichendreiecke mit Stegen für den Unterrichtsgebrauch | ÖNORM A 2132 |
Für die im Zeichenunterricht in den allgemeinbildenden und technischen Schulen von den Schülern verwendeten 45 Grad- und 60 Grad-Dreiecke mit Stegen werden die Hauptabmessungen,die Werkstoffanforderungen wie Abrieb, Ausdehnung, Elastizität, Transmission sowie die Anforderungen für Formbeständigkeit, Winkel- und Skalengenauigkeit festgelegt. Diese ÖNORM dient neben der Gütesicherung auch der Reduzierung der Typenvielfalt und gegenseitigen Abstimmung der 45 Grad- und 60 Grad-Dreiecke. |
| Österreichische Norm für Geometrische Dreiecke 45° für den Unterrichtsgebrauch | ÖNORM A 2134 |
Festgelegt wird damit die Mindestausstattung für Geo-Dreiecke, dass die Skalen normgerecht sind, Anforderungen an den Werkstoff und an die Ausführung wie z.B. die Abriebfestigkeit, welche Beanspruchung beim Biegen erreicht werden muss, die Formbeständigkeit oder die Genauigkeit von Skalen und Winkeln. |
| Sonstiges | ||
| GARANTE |
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusage des Unternehmers, innerhalb eines gewissen Zeitraumes für Mängel einzustehen. Wie lange für ein Produkt garantiert wird und welche Leistungen von der Zusage umfasst sind, beschreiben die Garantiebedingungen. Der Garantieanspruch ist in der Regel nicht gegenüber dem Vertragspartner, sondern gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Quelle: http://www.europakonsument.at Um die Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es ratsam die Originalrechnung des Händlers, die ausgefüllte Garantiekarte bzw. einen Garantiepass aufzubewahren. |
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| GEWÄHRLEISTUNG |
Bei mangelhafter Leistung durch den Vertragspartner (Verkäufer, Händler, etc.) kommen grundsätzlich die Regeln der Gewährleistung zur Anwendung. Voraussetzungen für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Nach der neuen Rechtslage wird bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten zu Tage treten, vermutet, dass sie bereits bei Übergabe vorhanden waren. Das heißt, der Vertragspartner müsste im Zweifel beweisen, dass er eine mangelfreie Sache übergeben hat. Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen: bei beweglichen Sachen 2 Jahre.Der Gewährleistungsanspruch muss immer gegenüber dem Vertragspartner (Übergeber) geltend gemacht werden. Quelle: http://www.europakonsument.at |














